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Die Gipfelbeschlüsse von Dublin
Die Staats- und Regierungschefs haben auf dem Europäischen
Rat von Dublin im einzelnen die folgenden Beschlüsse gefaßt:
1. Wirtschafts- und Währungsunion
- Zustimmung zur Struktur des neuen Wechselkursmechanismus (WKM
II)
- Zustimmung zu den Grundsätzen und Hauptbestandteilen des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes
- Ersuchen an den Ministerrat, zwei Rechtsverordnungen über
den EURO anzunehmen
- Beschluß über die Präsidentschaft des EWI: ab
1. Juli wird der niederländische Notenbankchef Dr. Willem
Frederik Duisenberg die Präsidentschaft bis zur Errichtung
der EZB übernehmen.
2. SEM 2000 (Gesunde und effiziente Mittelbewirtschaftung)
- Bekräftigung eines Aktionsprogramms der Kommission
über die Verbesserung des Finanzmanagements bei EU-Ausgaben
3. Beschäftigung
- Verabschiedung einer Dubliner Erklärung zur
Beschäftigung: Fortführung der makroökonomischen
Strategie für Wirtschaftswachstum, verstärkte
Bemühungen über die Modernisierung der Waren- und
Dienstleistungsmärkte, Investitionen in Humanressourcen,
Schaffung beschäftigungsfreundlicherer Steuer- und
Sozialsysteme und Stärkung der Wechselwirkungen zwischen
makroökonomischen Politiken und den
Beschäftigungsprogrammen der Mitgliedstaaten.
- Forderung nach Ausdehnung der Initiative zur Vereinfachung von
Rechtsvorschriften im Binnenmarkt (SLIM)
4. Regierungskonferenz
- Bekräftigung, daß die Regierungskonferenz im Juli
1997 zum Abschluß gebracht werden soll
- Forderung, Europol mit operativen Befugnissen auszustatten
- Ersuchen an die Konferenz, auf eine bedeutende Vereinfachung
des Vertrages hinzuwirken.
5. Justiz und Inneres
- Forderung nach kontinuierlicher Prüfung der Notwendigkeit
einer weiteren Harmonisierung von Rechtsvorschriften
- Forderung nach vollständiger Anwendung der Richtlinie
über die Geldwäsche
- Aufforderung, die Möglichkeit einer Teilnahme
zentralasiatischer Staaten bei der Drogenbekämpfung im Rahmen
des TACIS-Programms zu prüfen
- Aufforderung an alle Mitgliedstaaten, die EUROPOL-Konvention
spätestens bis Ende 1997 zu ratifizieren.
6. Außenpolitische Maßnahmen
- Bekräftigung, der russischen Föderation bei der
Aufnahme in die WTO zu unterstützen
- Erinnerung daran, daß die EU Wert legt auf die
endgültige Stillegung des Kernkraftwerks Tschernobyl bis zum
Jahr 2000
- Aufruf an die Führung von Belarus, zu demokratischen und
verfassungsrechtlichen Grundsätzen zurückzukehren
- Appell an die Türkei, zu einer Lösung der
Zypern-Frage in Übereinstimmung mit den entsprechenden
UN-Resolutionen beizutragen.
- Ein Kooperationsabkommen mit Kuba wird in Aussicht gestellt
- Zusage an Hongkong, auch nach seinem Übergang an China
enge Beziehung im Rahmen der WTO beizubehalten, in der Hongkong
als besonderes Verwaltungsgebiet Autonomie genießt.
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